Webinar: Registrierter und Ermächtigter Ausführer
Anja Flemming-Winter
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Veranstaltungsdetails
Der Registrierte Ausführer findet neben dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU in den gegenseitigen Abkommen der EU mit Großbritannien, Kanada, Japan, Vietnam, Elfenbeinküste, Ghana, den ESA-Staaten und mit Neuseeland Anwendung. Um präferenzbegünstigte Ursprungswaren der EU ab einem Wert von 6.000 € in diese Länder liefern zu können, besteht eine Registrierungspflicht des Exporteurs beim zuständigen Hauptzollamt, damit die Erklärung zum Ursprung auf einem Handelspapier abgegeben werden kann. Künftige Aktualisierungs-Abkommen, wie z. B. mit Chile und Mexiko sehen ebenfalls diese Art der Ursprungsnachweisführung vor.
Auch der Ermächtigte Ausführer bietet vielfältige Vorteile. Im Warenverkehr mit Südkorea ist die Nutzung von Präferenzen nur durch die Vorlage einer Ursprungserklärung auf der Rechnung möglich. Somit müssen Unternehmen die Bewilligung als Ermächtigter Ausführer besitzen, um Warenlieferungen mit einem Wert von über 6.000 € mit Präferenznachweis nach Südkorea liefern zu können.
Zusätzlich stellt der Ermächtigte Ausführer für Exporteure bei allen anderen bestehenden gegenseitigen Präferenzabkommen eine Verfahrenserleichterung dar, da der Weg zum Zoll für die Beantragung der papiergestützten Präferenznachweise (z. B. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) komplett entfällt. Die Inanspruchnahme der Verfahrenserleichterung zum Ermächtigten Ausführer ist seitens der Zollverwaltung bewilligungsbedürftig.
Referent: Savas Poyraz (Referent Zoll- und Außenwirtschaftsrecht bei der IHK Düsseldorf)
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